Freiwillig gesetzlich versichert – und möglichst lange flexibel bleiben
Daniel Voggenreiter2026-08-12T09:17:15+02:00Viele Arbeitnehmer kennen die Regelung: Wer privat krankenversichert ist und durch eine sinkende Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) eigentlich wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden würde, kann sich nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und in der PKV bleiben.