Krank geschrieben und berufsunfähig – zwei Paar Stiefel
Daniel Voggenreiter2026-10-10T20:05:14+02:00Sie sind gesetzlich freiwillig versichert und könnten in die Private Krankenversicherung wechseln? Dann denken wir an der Stelle mit Ihnen noch einen Schritt weiter. Denn in der Regel schließt man zur reinen Krankenversicherung noch ein Krankentagegeld mit ab, wenn der krankheitsbedingte Ausfall länger als i. d. R. sechs Wochen dauert.