Eine Trennung ist nie einfach – organisatorisch wie emotional. Doch gerade in dieser Zeit ist es wichtig, den Überblick über bestehende Versicherungsverträge zu behalten. Denn viele Policen sind auf einen gemeinsamen Haushalt ausgelegt. Hier gilt: Wer geht wohin – und welcher Schutz bleibt bestehen?
- Privathaftpflicht – wieder zurück in den Einzelstatus
War das Paar über eine gemeinsame Police versichert, muss nach der Trennung entschieden werden:
– Wer bleibt Hauptversicherungsnehmer?
– Welche Person benötigt eine neue eigene Haftpflichtversicherung?
Der Partner, der auszieht oder nicht Versicherungsnehmer ist, verliert seinen Schutz und sollte sofort einen neuen Vertrag abschließen. - Hausratversicherung – der Schutz bleibt beim Haushalt
Die Hausratversicherung folgt immer dem Wohnort des Versicherungsnehmers. Zieht eine Person aus, endet deren Schutz in der bisherigen Wohnung. Für die neue Wohnung ist eine eigene Hausratversicherung notwendig – mit individuell passender Versicherungssumme.
Wichtig: Bei wertmäßig geteiltem Hausrat sollten beide prüfen, ob ihre neue Versicherungssumme ausreichend ist. - Kfz-Versicherung – Halter, Nutzer, Schadenfreiheitsklasse
In der Trennungssituation sind folgende Punkte zu klären:
– Wer bleibt Fahrzeughalter?
– Wer wird künftig Versicherungsnehmer?
– Kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden – z. B. bei gemeinsam genutzten Fahrzeugen?
Hier lohnt sich die frühzeitige Abstimmung mit dem Versicherer. - Rechtsschutz – gemeinsame Verträge müssen angepasst werden
War ein Paar über eine gemeinsame Rechtsschutzversicherung versichert, gilt:
– Der Vertrag bleibt beim Versicherungsnehmer.
– Der Partner verliert nach der Trennung seinen Mitversicherungsschutz.
– Ein neuer eigener Vertrag ist erforderlich. - Unfallversicherung – getrennte Wege, getrennte Policen
Familien- oder Partner-Unfallversicherungen müssen nach der Trennung separiert werden. Jeder Partner benötigt künftig eine eigene Police, da gemeinsame Verträge sonst nur die im Vertrag verbliebene Person schützen. - Krankenversicherung – formale Trennung, keine automatische Änderung
Zwar wirkt sich die Trennung nicht automatisch auf die gesetzliche oder private Krankenversicherung aus, dennoch sollte geklärt werden:
– Müssen Zusatzversicherungen getrennt werden?
– Ändern sich Beitragspflichten, z. B. bei PKV-Partnern ohne eigenes Einkommen?
– Gibt es Optionen zur neuen individuellen Absicherung?
Gerade in dieser Lebensphase lauern Versorgungslücken. Deshalb sollten getrennte Paare umgehend prüfen, welche Verträge angepasst, welche aufgelöst, und welche neu abgeschlossen werden müssen.
Eine strukturierte Prüfung verhindert Streit, Doppelzahlungen und vor allem: unangenehme Überraschungen im Schadenfall.
Im Übrigen: ein Check-up macht für jeden Sinn, falls der letzte länger als ein Jahr her ist.