Immer mehr Menschen suchen nach Möglichkeiten, Steuern zu sparen und gleichzeitig in nachhaltige Werte zu investieren. Eine besonders clevere Strategie ist der Kauf einer Photovoltaikanlage – vor allem dann, wenn man den Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonderabschreibung (Sonder-AfA) nutzt.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag?
Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) erlaubt es Unternehmern und Selbständigen, bereits vor Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten steuermindernd als Betriebsausgabe geltend zu machen. Dadurch sinkt sofort das zu versteuernde Einkommen – und damit auch die Steuerlast.
Vorteile des IAB:
- Steuerersparnis schon vor der eigentlichen Investition
- Re-Investition der Steuererstattung als Eigenkapital
- Planungssicherheit bei künftigen Investitionen
Wird die geplante Investition dann tatsächlich durchgeführt (innerhalb von drei Jahren), erfolgt die Anschaffung zu verminderten Anschaffungskosten, was die Abschreibungsbasis senkt.
Neu seit 2024: Sonder-AfA von bis zu 40 %
Seit 2024 können Betreiber von PV-Anlagen zusätzlich zur regulären Abschreibung eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % in Anspruch nehmen. Diese Sonder-AfA wird im Jahr der Anschaffung oder in den folgenden vier Jahren geltend gemacht. Damit lassen sich besonders hohe Steuervorteile direkt am Anfang realisieren.
So funktioniert es in der Praxis: Beispielrechnung
Nehmen wir an, ein Erwerbstätiger mit Einkommen im Spitzensteuersatz (ca. 42 %) plant die Anschaffung einer Photovoltaikanlage für 100.000 € netto.
- IAB in Höhe von 50 % bilden:
→ 50 % von 100.000 € = 50.000 €
→ Steuerersparnis sofort: 50.000 € × 42 % = 21.000 € - Anschaffung der PV-Anlage im Folgejahr:
Anschaffungskosten nach IAB: 100.000 € – 50.000 € = 50.000 € - Sonder-AfA von 40 % auf die reduzierten AK:
Sonder-AfA: 40 % von 50.000 € = 20.000 €
Steuerersparnis: 20.000 € × 42 % = 8.400 €
→ Gesamte Steuerersparnis über IAB + Sonder-AfA: 21.000 € + 8.400 € = 29.400 €
Zusätzlich profitieren Sie von laufenden Einnahmen durch die Einspeisevergütung oder Direktvermarktung des Stroms, wodurch sich die Anlage oft in wenigen Jahren amortisiert.
Fremdfinanzierung als Hebel
Ein weiterer spannender Punkt: Solche Anlagen lassen sich oft vollständig fremdfinanzieren. Das heißt, Sie setzen wenig oder gar kein Eigenkapital ein und nutzen die Steuerersparnis sowie die Stromerlöse zur Bedienung der Finanzierung. Gerade im aktuellen Zinsumfeld kann das eine äußerst rentable Hebelwirkung entfalten.
Photovoltaikanlagen als Rundum-Sorglos-Investment
Viele Anbieter haben sich auf Photovoltaik-Investments speziell für Kapitalanleger spezialisiert. Diese Modelle sind:
- voll serviciert (Wartung, Überwachung, Versicherungen etc.)
- meist schlüsselfertig
- oft mit langfristigen Pacht- oder Betreiberverträgen ausgestattet
So profitieren Sie von einer attraktiven steuerlichen Gestaltung ohne operativen Aufwand.
Fazit: Eine Photovoltaikanlage kann durch die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag, der 40 %-Sonder-AfA und möglicher Fremdfinanzierung ein äußerst lukratives Investment für Gutverdiener sein – sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich. Und ganz nebenbei leisten Sie einen Beitrag zur Energiewende.