Das Jahresende ist die perfekte Zeit, um Steuern zu gestalten – besonders, wenn Sie in diesem Jahr Sonderzahlungen wie Tantiemen, Abfindungen oder Weihnachtsgeld erhalten haben. Mit gezielten Maßnahmen können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen 2025 noch deutlich reduzieren.

Hier sind drei bewährte Strategien – mit kurzen Praxisbeispielen (der Solidaritätszuschlag und eine eventuelle Kirchensteuer wurden nicht berücksichtigt):

1. Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen (PKV)

Wer privat krankenversichert ist, kann bis zu 2,5 Jahre im Voraus Beiträge steuerlich geltend machen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
Das lohnt sich vor allem in Jahren mit hohem Einkommen.

Beispiel:
Herr Müller erhält im Dezember eine Tantieme von 30.000 €.
Er zahlt seine PKV-Beiträge für 2026 und 2027 (z. B. 12.000 €) bereits 2025 im Voraus.
Diese 12.000 € mindern sein zu versteuerndes Einkommen 2025 direkt – seine Steuerlast sinkt um rund 4.800 € (bei 40 % Grenzsteuersatz).

2. Einmalzahlung in eine Basisrente (Rürup-Rente)

Beiträge zur sogenannten Basisrente sind als Sonderausgaben abzugsfähig – 2025 voraussichtlich zu 100 % (lt. aktueller Gesetzeslage).
Eine Einmalzahlung ist besonders interessant für Selbständige oder Besserverdiener mit Sonderzahlungen.

Beispiel:
Frau Schneider (Angestellte) erhält im Dezember 2025 ein Weihnachtsgeld von 15.000 €.
Sie leistet eine Einmalzahlung von 10.000 € in eine Basisrente.
Diese 10.000 € werden voll als Sonderausgabe abgezogen.
Ihre Steuerlast sinkt im Spitzensteuersatz um etwa 4.200 €.

3. Große Investition in eine PV-Freiflächenanlage oder Batteriespeicher

Auch größere Investitionen – etwa in eine Photovoltaik-Freiflächenanlage oder einen Batteriespeicher – können steuerlich sehr attraktiv sein. Besonders spannend ist das, wenn Sie die Anlage erst im nächsten Jahr in Betrieb nehmen möchten, aber 2025 noch ein hoher Gewinn anfällt (z. B. durch Tantieme, Bonus oder Abfindung).

Beispiel:
Herr Meier plant eine PV-Freiflächenanlage für rund 200.000 €. Der Großteil wird über ein Darlehen finanziert, die Inbetriebnahme ist für 2026 vorgesehen. Bereits 2025 kann er einen sogenannten Investitionsabzugsbetrag bilden – bis zu 50 % der geplanten Kosten, also 100.000 €.

Dieser Betrag senkt sofort seinen steuerpflichtigen Gewinn 2025 – und damit auch seine Steuerlast. Bei einem persönlichen Steuersatz von 42 % spart er dadurch rund 42.000 € Steuern.

Im Jahr der Fertigstellung kann er auf den Restabschreibungsbetrag eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % im Jahr der Inbetriebnahme nutzen, also nochmals 40.000 €. Dadurch verteilt sich die Steuerwirkung über mehrere Jahre. Insgesamt ergibt sich ein deutlicher Liquiditäts- und Zinsvorteil über die Laufzeit.

Kurz gesagt: Wer bis Jahresende 2025 eine Investition in eine PV-Anlage oder einen Batteriespeicher konkret plant, kann durch den Investitionsabzugsbetrag schon jetzt Steuern sparen, obwohl die Zahlung und Inbetriebnahme erst im nächsten Jahr erfolgen.