Mal ein Hunderter zum Geburtstag, auch mal mehr zu besonderen Anlässen. Enkel sind ein beliebter Adressat für Geldschenkungen. Viele Großeltern sehen sich in der Lage und sind willens, den kleinen Lieblingen größere Geldbeträge zukommen zu lassen oder über Jahre hinweg sinnvoll anzusparen. Dabei stellen sich regelmäßig zwei Fragen: Welche Anlageform ist zu wählen und wann sollen die Beschenkten über das Geld verfügen können?

Nun, meistens liegen ja noch einige Jahre Zeit, bis die Enkel Zugriff bekommen sollen. Deswegen bietet sich natürlich Produktivvermögen in Form von Aktien, ETFs oder Investmentfonds als Anlageklasse an. Legt man dafür jetzt ein klassisches Depot an, dann ist damit aber auch festgelegt, dass die Beschenkten ab dem 18. Lebensjahr über das Vermögen verfügen können. Falls das nicht gewollt ist, gibt es eine sehr probate Lösung dafür, nämlich die „Enkelpolice“. Hier legen die Großeltern das Geld an und verschenken im selben Moment nur 99 % direkt an den Nachkömmling, in dem sie eben auch 99 % der Versicherungsnehmereigenschaft übergeben. Damit wird in eben jenem Umfang auch gleich der Schenkungssteuerfreibetrag in Höhe von max. 200.000 € genutzt. Wichtig ist auch, die Schenkung beim Finanzamt anzuzeigen.

Das verbliebene 1 % der Versicherungsnehmereigenschaft bleibt bei Oma oder Opa, und damit kann der Enkel nur gemeinsam mit seinen Großeltern Auszahlungen aus dem Vertrag vornehmen – auch über das 18. Lebensjahr hinaus. Festgelegt werden muss dann noch die versicherte Person, wofür sich Vater / Mutter bzw. Sohn / Tochter anbieten. Sollte der Schenker versterben, dann würde das 1 % weiterwandern an die versicherte Person und es ist weiterhin das 4-Augen-Prinzip hinsichtlich der Verfügung über das Geld gewährleistet.

In der Anlage ist man die ganze Zeit über sehr frei, da über die Policenkonstruktion ein „Steuermantel“ über das Vertragsvermögen gelegt wird, d. h. Käufe und Verkäufe von Wertpapieren bleiben über die komplette Vertragslaufzeit steuerfrei. Und diese kann unter Umständen sehr lange werden, wenn die Enkel den Vertrag weiterführen, auch nachdem sie zu 100 % Vertragsinhaber geworden sind. Dann wird aus der Enkelpolice ein erster Baustein für die eigene steuerbegünstigte Altersversorgung.