Das Wachstumschancengesetz ist da. Und wie so oft, bekommt ein Großteil der Bevölkerung gar nicht mit, welche Vorteile sich aus solchen Neuregelungen ziehen lassen. In dem Fall geht es vordergründig unter anderem darum, dass neue Wohnungen gebaut werden. Schließlich – und auf diese Zahl hat man sich inzwischen geeinigt – fehlen gut 700.000 davon in Deutschland. Und natürlich sollen diese Neubauten dem modernsten Stand der Energie-Technik entsprechen. Konsequenterweise profitiert also derjenige, der in die Schaffung neuen Wohnraums investiert. Und das könnten Sie sein. Verdienen Sie gut und ist Ihr Steuersatz entsprechend, kommt Ihnen der Staat inzwischen dreimal entgegen:

Oben genanntes Wachstumschancengesetz führt eine degressive Abschreibung von fünf Prozent ein, die für alle Immobilien gilt, deren Baubeginn oder Kauf im Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2029 erfolgt. Dabei können im ersten Jahr fünf Prozent der Investitionssumme steuermindernd berücksichtigt werden, und in den darauffolgenden Jahren jeweils fünf Prozent des verbleibenden Buchwerts. Ab dem elften Jahr empfiehlt es sich, zur linearen Abschreibungsmethode zurückzukehren.

Aber die Abschreibung für Neubauten lässt sich noch hebeln. Investoren können nämlich eine zusätzliche Sonderabschreibung (Sonder-Afa) in Anspruch nehmen. Diese ermöglicht es den Eigentümern, über vier Jahre hinweg jeweils fünf Prozent der Baukosten zusätzlich geltend zu machen.

Die Inanspruchnahme dieser Sonderabschreibung setzt allerdings voraus, dass:

  • Das Gebäude den Effizienzhaus-40-Standard erreicht und das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) trägt.
  • Die Wohnungen mindestens zehn Jahre zu Wohnzwecken vermietet bleiben.
  • Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten höchstens 5.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen, wobei maximal 4.000 Euro pro Quadratmeter abzugsfähig sind.

Findet man ein solches Objekt, dann lässt sich tatsächlich mehr als die Hälfte des Gebäudewerts in den ersten 10 Jahren abschreiben plus ein zinsgünstiges KfW-Darlehen abgreifen (= dritte Förderung) – und dann ggf. steuerfrei verkaufen. Wir haben berechnet, dass bei solchen Wohnungsinvestments sogar monatlich noch Geld übrig bleibt – nach laufender Tilgung!

Da wir davon ausgehen, dass diese Maßnahmen Ihre Wirkung nicht verfehlen und in dem Zuge auch die Preise wieder steigen werden, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, mit seinem Berater/seiner Beraterin darüber zu sprechen.