Sie sind gesetzlich freiwillig versichert und könnten in die Private Krankenversicherung wechseln? Dann denken wir an der Stelle mit Ihnen noch einen Schritt weiter. Denn in der Regel schließt man zur reinen Krankenversicherung noch ein Krankentagegeld mit ab, wenn der krankheitsbedingte Ausfall länger als i. d. R. sechs Wochen dauert.
Die kritische Frage lautet jedoch:
Was passiert eigentlich in der Übergangsphase zwischen längerer Krankheit und festgestellter Berufsunfähigkeit?
Genau dort entstehen in der Praxis häufig Probleme.
Zum einen beurteilen Krankenversicherer und Berufsunfähigkeitsversicherer denselben Fall oft nach unterschiedlichen Kriterien. Der Krankentagegeldversicherer kann seine Leistung einstellen, weil er von Berufsunfähigkeit ausgeht, während der BU-Versicherer noch keine Leistung erbringt, weil die Voraussetzungen aus seiner Sicht noch nicht erfüllt sind. Für den Betroffenen kann dadurch eine Versorgungslücke entstehen.
Zum anderen kommt es häufig zu doppelten Prüfungen, unterschiedlichen Gutachten und einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Sie sind krank und müssen gleichzeitig mehrere Verfahren durchlaufen.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Krankentagegeld und BU-Leistung zeitgleich fließen und später Rückforderungen entstehen. Auch das sorgt bei Betroffenen regelmäßig für Unsicherheit.
Die Lösung(en)
Entweder man hat mit seinem Berater die beiden Absicherungen gut aufeinander abgestimmt und arbeitet auch im Leistungsfall, ggf. unter Zuhilfenahme eines externen Experten eng zusammen. Dann gibt es auch Lösungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, die schon bei längerer Arbeitsunfähigkeit bezahlen.
Und es gibt PKV-Anbieter, die die Leistungsprüfung beider Absicherungen organisatorisch zusammenzuführen. Dadurch entstehen, keine Versorgungslücken, keine Kompetenzstreitigkeiten, keine mehrfachen Gutachterverfahren, kein unnötiger Verwaltungsaufwand und größere Planungssicherheit. Ein Beispiel dafür ist unisafe|HQ der uniVersa.