Mit dem sogenannten *Altersvorsorgedepot* will die Politik einen neuen Baustein für den langfristigen Vermögensaufbau schaffen. Die Grundidee klingt zunächst attraktiv: Staatlich gefördertes Sparen in Kapitalmarktanlagen, insbesondere Aktien und ETFs, mit dem Ziel, die private Altersvorsorge zu stärken.
Geplant ist, dass Einzahlungen in ein solches Depot steuerlich begünstigt werden und das angesparte Kapital erst im Ruhestand zur Verfügung steht. Damit soll insbesondere die Renditechance des Kapitalmarkts genutzt werden – ein Ansatz, der grundsätzlich sinnvoll ist, denn ohne Produktivvermögen wird Altersvorsorge langfristig kaum funktionieren.
Allerdings gilt: Zum jetzigen Zeitpunkt ist vieles noch nicht final geklärt.
Offene Fragen betreffen unter anderem:
- die konkrete steuerliche Ausgestaltung in der Anspar- und Auszahlungsphase
- die Handhabung von Garantien und die Sicherstellung einer lebenslangen Versorgung
- mögliche Beitragsgrenzen und Förderhöhen
- die Flexibilität bei Entnahmen
- sowie die Einbindung bestehender Vorsorgelösungen
So viel Rückenwind die Reform an manchen Stellen bringt – sie führt nicht automatisch für alle zu Verbesserungen. Ein zentraler Punkt: Der frühestmögliche Beginn der Auszahlung wird von bislang 62 auf 65 Jahre angehoben. Eine Ausnahme gilt lediglich für Sparer, die zu diesem Zeitpunkt bereits eine gesetzliche Altersrente beziehen. Neu ist zudem die klare Obergrenze nach hinten: Spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres muss die Auszahlung beginnen.
Nicht erwerbstätige Ehepartner profitieren ebenfalls nur eingeschränkt. Für sie bleibt es bei der Grundzulage von maximal 175 Euro; eine zusätzliche, beitragsproportionale Förderung greift hier nicht.
Auch der Einstieg wird etwas anspruchsvoller: Um überhaupt förderberechtigt zu sein, müssen künftig mindestens 120 Euro pro Jahr eingezahlt werden. Bisher reichten in bestimmten Konstellationen bereits 60 Euro aus, um die volle Förderung zu erhalten.
Gerade Eltern mit niedrigem Einkommen können sich nach einem Wechsel unter Umständen sogar schlechterstellen. Ein Beispiel: Eine Mutter oder ein Vater mit drei kleinen Kindern und Minijob zahlt heute lediglich 60 Euro pro Jahr ein und erhält dafür rund 1.075 Euro an Förderungen. Im neuen Modell wären hierfür Eigenbeiträge von über 300 Euro jährlich erforderlich.
Gerade deshalb ist Zurückhaltung angebracht. Wer heute bestehende, gut funktionierende Altersvorsorgekonzepte über Bord wirft, um „Platz zu machen“ für etwas Neues, geht ein unnötiges Risiko ein. Erfahrungsgemäß werden politische Modelle im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrfach verändert. Man sollte einfach warten, bis die Produkte da sind, dann ist es erst möglich, Vergleiche anzustellen.
Unser Rat lautet daher: Beobachten, einordnen und vorbereiten – aber nicht übereilt handeln. Eine solide Altersvorsorgestrategie besteht aus mehreren Bausteinen, wir begleiten Sie – wie Sie es gewohnt sind – individuell und bedarfsgerecht.