Dem Jahresurlaub oder auch der kurzen Auszeit über ein verlängertes Wochenende fiebert man oft Wochen oder Monate im Voraus entgegen. Umso ärgerlicher ist es, wenn durch Unvorhersehbares, diese Quality-Time nicht wie gedacht wahrgenommen werden kann. Ein kurzfristiger Rücktritt oder ein vorzeitiger Abbruch lassen dann so manchen Urlaubstraum platzen und verursachen ungeplante Mehrkosten.

Bleibt man auf ihnen sitzen, rückt der nächste Urlaub in noch weitere Ferne. Aus diesem Grund ist es sinnvoll darüber nachzudenken, die Reisepläne entsprechend abzusichern.

Reiserückritt
Kann eine Reise aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden, übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter verlangt. Mögliche Gründe sind beispielsweise: Schwangerschaft, Todesfall in der Familie, Unfall, Jobverlust, Schäden am Wohneigentum oder auch schwere Krankheiten.

Reiseabbruch
Auch im Urlaub selbst ist Versicherungsschutz wichtig. So kann eine Erkrankung (eines Angehörigen in der Heimat) oder auch unerwartete Ereignisse am Urlaubsort eine vorzeitige Rückreise erfordern. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt die Mehrkosten, wenn man beispielsweise zu einem längeren Aufenthalt gezwungen wird oder die nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei frühzeitiger Abreise. Die Gründe sind denen der Reiserücktrittsversicherung ähnlich, daher lässt sich der Schutz für Reiseabbruch oft mit dem für Reiserücktritt kombinieren.

Gepäck
Es ist ärgerlich, wenn das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird. Und mit einer Versicherung für das Reisegepäck würden solche Schäden reguliert, solange das Gepäck in der Verantwortung der Fluggesellschaft war. Darüber hinaus sind damit Diebstahl, Raub, Transportmittelunfall, Elementarereignisse und höhere Gewalt während der gesamten Reisezeit mitversichert. Aus unserer Sicht gehört eine Gepäckversicherung jedoch nicht zu den existenziell notwendigen Verträgen.

Auslandskranken
Mit wenigen Ausnahmen leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Bei Fernreisen ist man dann Selbstzahler. Eine Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich aber auch bei Reisen innerhalb der EU, da Kosten nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen werden. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport würde ohne Auslandskrankenschutz nicht übernommen werden.

Reise-Schutzbrief
Der Reise-Schutzbrief bietet viele Services direkt am Urlaubsort. Zum Beispiel einen Ansprechpartner im Schadenfall, der über Sprachbarrieren hinweghilft und vermittelt.

Den emotionalen Schaden in einem Urlaub zu erkranken oder die Reise abbrechen zu müssen oder erst gar nicht antreten zu können, kann keiner ersetzen, den wirtschaftlichen bekommen Sie mit einer guten Auswahl im Vorfeld in den Griff.